Für Einwendungen über eine Ausnahmegenehmigung zum Wiederanfahren von zwei Kohlekraftwerksblöcken in Jänschwalde läuft am Freitag die Frist ab. Die Blöcke E und F befinden sich in Sicherheitsbereitschaft und sollen für die Energieversorgung reaktiviert werden. Nach Angaben des Brandenburger Umweltministeriums war der Ausnahmebescheid seit dem 22. August in einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Ob die Blöcke hochgefahren werden, entscheidet das Landesamt für Umwelt.
Bei einem Wiederhochfahren geht es vorrangig um die Stromversorgung. Das Energieunternehmen Leag hatte gefordert, die beiden Kraftwerksblöcke von Auflagen für den Schadstoffausstoß zu befreien. Die Blöcke erfüllen nach Angaben des Unternehmens die Grenzwerte nicht. Eine Nachrüstung sei in der erforderlichen Zeit nicht machbar.
Die Leag schafft nach eigenen Angaben bereits die technischen und personellen Rahmenbedingungen, sollte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Unter anderem werden 140 zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt.
Die Fernwärme-Produktion für Cottbus und Peitz ist dem Unternehmen zufolge in jedem Fall über die Blöcke A bis D sichergestellt. Diese sind nicht in Sicherheitsbereitschaft. Für die weiteren Leag-Kraftwerke Schwarze Pumpe, Boxberg und Block R in Lippendorf (Sachsen) ergebe sich kein Handlungsbedarf. Ihre Laufzeiten reichen laut Kohleausstiegsgesetz über den 31. März 2024 hinaus.