Kiel (dpa/lno) – Die Europäische Union will den Schutzstatus für die Nonnengans nicht ändern. Das teilten das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium am Freitag mit. Die Landesregierung hatte am 30. August bei der Europäischen Union beantragt, dass die Vogelart künftig gejagt werden kann – Nonnengänse verursachen viele Fraßschäden auf den Äckern.

Die Europäische Kommission habe geschrieben, sie sehe zurzeit keinen Anlass, die europäische Vogelschutzschutzlinie in Bezug auf die Nonnengans zu ändern. Die Richtlinie biete bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten, Genehmigungen zur Kontrolle von Populationen zu erteilen, um beispielsweise Landwirte vor Schäden zu schützen.

Das Land unternimmt nach Angaben des Ministeriums bereits Anstrengungen, um Fraßschäden durch Gänse zu begrenzen. So stehen entlang der Westküste mehr als 10 000 Hektar landeseigene Flächen und Flächen der Stiftung Naturschutz für Gänse bereit. Auf weiteren 13 000 Hektar wird die Duldung der Gänse durch Vertragsnaturschutz honoriert. Der Abschuss von Nonnengänsen zum Schutz von gefährdeten Kulturen sei zugelassen.

Künftig sollen die Vertragsnaturschutzangebote für Grün- und Ackerland ausgeweitet werden. Außerdem könnte es künftig Ausgleichszahlungen für Nonnengans-Fraßschäden an Sommerkulturen auf Ackerflächen geben.