Windräder stehen während des Sonnenaufgangs auf einem Feld.

Das neue Klimaschutzgesetz der grün-schwarzen Koalition ist nach langwierigen Verhandlungen unter Dach und Fach. Nach dem Ja der CDU-Fraktion votierten auch die grünen Abgeordneten einstimmig für den kurz vorher ausgehandelten Kompromiss, sagte ein Sprecher der Grünen-Fraktion am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Dem Vernehmen nach setzten die Grünen einen sogenannten Klimavorbehalt durch, wonach neue Förderprogramme daraufhin überprüft werden sollen, ob sie klimaschädlich sind.

Von 2040 an soll es dann nur noch «klimafreundliche Förderprogramme» geben. Das bedeutet zum Beispiel, dass Umbaumaßnahmen in Schulen nur noch dann vom Land finanziell unterstützt werden, wenn diese nicht dem Klima schaden. Eine neue Ölheizung wäre demnach nicht mehr förderfähig.

Mit der Novelle will Baden-Württemberg das erste Bundesland sein, dass konkrete Ziele für die Einsparung von Treibhausgasen etwa für die Landwirtschaft oder den Verkehr gesetzlich verankert. Grüne und CDU hatten sich wochenlang über bestimmte Maßnahmen in dem geplanten Gesetz verhakt. Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden.