Ein Hahn kräht auf einer Wiese.

Lemgo (dpa/lnw) – Ein Zivilstreit unter Nachbarn um einen krähenden Hahn ist vor Gericht in Lemgo mit einem Vergleich zu Ende gegangen. «Hahn Magda darf bleiben», erklärte das Amtsgericht am Donnerstag. In Verfahren wegen des in Bad Salzuflen gehaltenen Hahns einigten sich die Parteien auf den Einbau von Schallschutzmaßnahmen. Ein Anwohner war vor Gericht gezogen, weil, so der WDR, der Hahn des Nachbarn bis zu 200 Mal am Tag laut krähe und ihn um seine Ruhe bringe. Es war bereits das vierte Verfahren in der Sache. «Bleibt den Parteien zu wünschen, dass nunmehr Ruhe einkehrt», erklärte das Gericht nach mehr als zweistündiger Verhandlung.

Laut Gericht verpflichtete sich der beklagte Halter, «am Gehege zum Auslauf des Hühnerstalles geeignete, wirksame und fachmännische Schallschutzmaßnahmen anzubringen». Dessen Wirksamkeit werde durch ein Fachunternehmen geprüft – und zwar am Balkon des Klägers, der auch die Kosten dafür übernimmt. Die Parteien einigten sich auch auf eine Kostenbeteiligung für den Schallschutz: Bis zu 3000 Euro will der Nachbar bei Beauftragung eines Fachunternehmen beisteuern. Falls der Hühner-Halter den Lärmschutz selbst übernimmt, beteiligt sich der Nachbar zur Hälfte. Bei Nichtausführung der Maßnahmen droht dem Halter ein Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro.

Der Name des Streithahns ist «Magda». Der Besitzer habe irrtümlich vermutet, das Federvieh sei eine Henne und sei dann beim Namen geblieben, schrieb der WDR.