Wiesbaden (dpa/lhe) – Der Einsatz von Kameras an Windrädern zum Schutz der Vögel soll in Hessen vorerst für die Betreiber freiwillig bleiben. Diese Systeme seien zwar grundsätzlich eine «fachlich anerkannte Schutzmaßnahme», wie das Umweltministerium in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hin erläuterte. Jedoch seien die aktuell markttauglichen Vogelerkennungssysteme in Relation zu anderen Schutzmaßnahmen teuer und hätten nur eine begrenzte Erfassungsreichweite.
Diese Reichweite könne vor allem im Offenland gut ausgeschöpft werden, hieß es in der Antwort des Ministeriums. Da in Hessen die Windräder vorrangig im Wald stünden, müsse der effektive Einsatz der kameragestützten Vogelerkennung im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere für den Rotmilan sei das System mit einer Erfassungsrate von derzeit mehr als 80 Prozent am weitesten entwickelt, erläuterte das Ministerium.
Erkenne die Kamera einen Vogel, werde das Windrad nicht ausgeschaltet, sondern wechsele in einen Trudelbetrieb. Das bedeute, dass sich die Rotoren langsam weiterdrehen und der Vogel durchfliegen könne, erklärte das Umweltministerium. Diese Form der Kollisionsvermeidung sei für Fledermäuse bereits seit längerem etabliert. Auch der Einsatz der Systeme für Fledermäuse sei grundsätzlich freiwillig, erklärte eine Ministeriumssprecherin. «Es sei denn, es wäre durch Auflage im Genehmigungsbescheid festgeschrieben. Bislang ist dies aber nicht der Fall.»